Praxis Dr. med. G. Bandomer
1. 
Taxi-, Bus-, Lkw-Fahrer
Fahrerlaubnisklasse B
Fahreignungsgutachten
2. 
Betriebsärztliche Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Berufsgenossenschaft (BG)
3. 
Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen)
4. 
Arzt- und Zahnarztpraxen
Pflegedienste und Kliniken
5. 
Sporttauglichkeits-Untersuchungen
Segel- und Sportbootführerschein
6. 
Fern- und Tropenreisen
Prophylaxe und Impfungen
7. 
Neues / Verschiedenes
Rechtliches Kontakt Links Angaben gem. § 5 TELEMEDIENGESETZ Home

Neues:

Der Betriebsarzt (BA) informiert:

Sehtestbescheinigung vom Betriebsarzt (BA)

Ärztliche Untersuchung für die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, C1, C1E und D sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für TAXI, Mietwagen, Kraftomnibus.

In der seit mehr als 15 Jahren bestehenden Betriebsmedizinischen Praxis werden Bewerber und Inhaber sämtlicher Fahrerlaubnis-Klassen untersucht:

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weiter zu den Untersuchungen.



Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) überprüft die "Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung" von TAXI-Unternehmen!

Mit Ablauf der Erklärungsfrist am 30.09.2001 - wenn der BGF nicht ohne besondere Aufforderung (Nachweispflicht) des/der TAXI - Unternehmer(s) / In die "Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung" mitgeteilt wurde - erfolgt der (Zwangs-) Anschluss an den ASD (Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) der BGF.

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