Ärztliche Untersuchung für die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, C1, C1E und D sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für TAXI, Mietwagen, Kraftomnibus.
In der seit mehr als 15 Jahren bestehenden Betriebsmedizinischen Praxis werden Bewerber und Inhaber sämtlicher Fahrerlaubnis-Klassen untersucht:
Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) überprüft die "Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung" von TAXI-Unternehmen!
Mit Ablauf der Erklärungsfrist am 30.09.2001 - wenn der BGF nicht ohne besondere Aufforderung (Nachweispflicht) des/der TAXI - Unternehmer(s) / In die "Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung" mitgeteilt wurde - erfolgt der (Zwangs-) Anschluss an den ASD (Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) der BGF.